RÜCKVERGÜTUNG DER LADESTROMKOSTEN

Wie werden meine Ladestromkosten rückvergütet bei Nutzung einer PV-Anlage? Zu welchem kWh-Preis?

Der „Sonnenstrom“ aus der PV-Anlage wird idealerweise direkt zur sonnigen Zeit aktiv in den Fahrzeugakku geladen. Oder er wird nach Ihrem EEG-Vertrag eingespeist und vergütet.

Das sonnengestützte Laden mit einer Solaranlage erhöht idealerweise den „grünen Anteil“ des Ladestroms für Ihr E-Fahrzeug. Die EEG-Umlage liegt seit 2022 bei 0,00 €.

Eine Drittmengenabgrenzung (Verhältnis Anteil aus eigener PV-Anlage zu Netz-Anteil) ist technisch aufwendig und darf aufgrund der Gesetzeslage aktuell vernachlässigt werden.

Für Eigenverbrauch und Dienstwagenladen (geldwerter Vorteil) gibt es steuerliche Vorteile bzw. eine Steuer- & Abgabenbefreiung bis 2030.

In der Praxis hat sich hier deshalb die Rückvergütung des Ladestroms (inkl. Vernachlässigung des „Sonnenanteils“) für Dienstwagen deshalb so geregelt – das zum Hausstrompreis (ct/kWh) aus Ihrem Stromtarifblatt erstattet wird.

Wie werden meine Ladestromkosten rückvergütet bei einem dynamischen Stromtarif? Zu welchem kWh-Preis?

Auch wenn dynamische Tarife stündliche Börsenpreise (Day-Ahead) versprechen, wird in der Praxis häufig weiterhin mit einem vom Anbieter auf dem Preisblatt ausgewiesenen Durchschnittswert abgerechnet. Weil dieser i. d. R. von den Anbietern zugesichert wird.

Statt einer echten Stunden-Zuordnung Ihres Wallbox-Verbrauchs fließt also oft ein gemittelter Arbeitspreis in die Monatsabrechnung ein – zuzüglich Grundpreis, Netzentgelten, Abgaben und Steuern. Prüfen Sie im Vertrag/Preisblatt, ob und wie „zeit-fein“ tatsächlich abgerechnet wird.

Wir entwickeln intern und mit externen Partnern an technischen Lösungen, um die Ladekosten-Rückvergütung dynamischer Stromtarife genau abbilden zu können.

Die Rückvergütung Ihres Ladestroms durch FIRMENLADEN erfolgt bis dahin zu dem im Stromtarifblatt aufgeführten Durchschnittspreis.

Tipp:
Gut kombinierbar mit Solar: Solar-Überschuss zuerst nutzen, Rest in (mutmaßlich) günstige Phasen legen.

Diese Übersicht stellt nur einen Leitfaden dar und keine rechtliche oder steuerliche Würdigung! Eine gesonderte/zusätzliche Würdigung ist empfehlenswert.

Bevor Sie dieser Anleitung folgen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Zugangsdaten aus der FIRMENLADEN-Plattform vorliegen haben! 

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